Bayerisches KULAP-Programm 2021
Von 11.01.2021 bis 24.02.2021 können bayerische Betriebe das neue KULAP-Programm beantragen.
- B19 - Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser - 1,00 GV/ha HFF
- Betriebszweigbezogen
- Maximaler Viehbesatz 1,00 GV/ha HFF im gesamten Betrieb
- Kein Pflanzenschutz und keine mineralische Düngung
- Höhe der Zuwendung: 220 €/ha
- B36 - Winterbegrünung mit Wildsaaten: GeoVital MS 100 LR KULAP, MS 100 LRZ KULAP
- Ist nur für Betriebe möglich, die B36 bereits 2016 beantragt haben, d.h. hier ist nur eine Anschlussverpflichtung möglich. Eine Neuverpflichtung ist für die Winterbegrünung mit Wildsaaten leider nicht möglich.
- Einzelflächenbezogen, max. 10 ha/ Betrieb
- Höhe der Zuwendung: 120 €/ha, Ökobetriebe 90 €/ha
Hier gelangen Sie zu den entsprechenden KULAP-Mischungen
- B41 - Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt
- Einzelflächenbezogen, max. 6 ha/Betrieb
- Nutzungsverbot vor dem 1. Juli
- Zwingend landwirtschaftliche Verwertung (Nicht: Nur mulchen)
- Höhe der Zuwendung: 250 €/ha
- B42 - Anlage von Altgrasstreifen
- Einzelflächenbezogen
- Anlage von ganzjährigen Altgrasstreifen
- 5 - 20 % der Fläche
- Förderfähig sind Wiesen und Mähweiden
- Höhe der Zuwendung: 50 €/ha
- B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen
- Betriebszweigbezogen
- Anbau von mindestens 5 Hauptfruchtarten in jedem Jahr
- Einzelkultur max. 30 %, mind. 10 % der Fruchtfolge
- Auf mind. 30 % der Ackerfläche müssen sichtbar blühenden Hauptkulturen angebaut werden, wie
- Buchweizen
- Erbsen, Ackerbohnen, Lupinen, Sojabohne, Wicke, Linse
- Luzerne oder Klee in Reinsaat
- Klee-Luzerne-Gemisch: LandGreen CN 332 KL
- Klee- oder Luzerne-Vermehrung
- Phacelia-Vermehrung
- Winterraps, Sommerraps
- Sonnenblumen
- Öllein, Leindotter
- Topinambur
- Durchwachsende Silphie, Hanf
- Sowie Mischungen, die ausschließlich blühende Hauptkulturen lt. Liste enthalten
- ÖVF-Honigpflanzen sind anrechenbar, allerdings erhalten diese Flächen keine Zuwendung
Hier gelangen Sie zu den entsprechenden Mischungen! - Höhe der Zuwendung: 160 €/ha
- B47 - Jährlich wechselnde Blühflächen: Einjährige NaturPlus KULAP-Blühmischungen
- Einzelflächenbezogen, max. 6 ha/Betrieb
- EMZ-abhängige Zuwendung: 600 €/ha bei EMZ bis 5000, je weitere 100 EMZ: +15 €/ha
Hier gelangen Sie zu den entsprechenden KULAP-Mischungen
- B48/B61 - Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur: Mehrjährige NaturPlus KULAP-Blühmischungen
- Einzelflächenbezogen, max. 3 ha/Betrieb
- Ebenfalls EMZ-abhängige Zuwendung: 600 €/ha bei EMZ bis 5000, je weitere 100 EMZ: +15 €/ha
Hier gelangen Sie zu den entsprechenden KULAP-Mischungen
Bei B47 und B48/B61 dürfen weiterhin nur Mischungen, die dem QBB-Standard entsprechen und vorgeschriebene Rezepturen aufweisen, eingesetzt werden.