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Durch die Ausbringung von Regio-Saatgut, auch gebietseigenes oder gebietsheimisches Saatgut genannt, können Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der einheimischen Biodiversität leisten, da hier nicht nur die natürliche Verbreitung der Arten, sondern auch deren genetische Anpassung an bestimmte Lebensräume berücksichtigt wird. Mit der Verwendung gebietsheimischer Saatgutmischungen mit Wildformen können auch stärker spezialisierte Falter und Wildbienen, die auf seltener gewordene Kräuter- und Blumenarten angewiesen sind, gefördert werden. Bei Begrünungen in der freien Natur besteht gemäß Bundesnaturschutzgesetz ein Genehmigungsvorbehalt gegen die Verwendung von Pflanzen gebietsfremder Arten (BNatSchG § 40 Abs. 4). Seit 1. März 2020 ist diese Regelung verbindlich. Ziel dieser naturschutzrechtlichen Vorgabe ist der Schutz vor Floren-Verfälschung und die Erhaltung der biologischen Vielfalt.